RITTEL
Übersetzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Da Übersetzungen eine besondere Art von Dienstleistungen darstellen, können sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
1. Berechnung
Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Preis- und Gebührenliste zugrunde gelegt.
2. Zeilen
Die Zeilenzahl wird in der Zielsprache nach Fertigstellung der Übersetzung mit Hilfe eines Zählprogramms ermittelt.
Bei der Zeilenzählung wird von einer endlosen und unformatierten Erfassung des Textes mit nur einer Leerstelle zwischen einzelnen Wörtern oder wortähnlichen Strukturen ausgegangen, ohne Berücksichtung der Merkmale unterschiedlicher Software und des Erscheinungsbildes. Das daraus resultierende Zählergebnis des reinen Übersetzungstextes wird bei Rechnungsstellung mit Zusendung des entsprechenden Zählberichts belegt.
Für Preisangaben vor Übersetzung wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache unter Berücksichtigung von Sprachdehnungen kalkuliert. Bei nicht editierbaren Texten erfolgt eine manuelle Auszählung. Die so ermittelten Kosten stellen eine Schätzung dar. Exakte Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung durch Zeilenzählung mittels Zählprogramm.
Berechnungsgrundlage: 1 Zeile = 52 Bruttoanschläge.
3. Textbearbeitung
Die Grundpreise gelten für alle Texte mit geringem bis mittlerem Formatierungsaufwand.
Erhöhter Bearbeitungsaufwand, Neuformatierung und Grafikbearbeitung werden gesondert nach zeitlichem Aufwand zu dem in der aktuellen Preis- und Gebührenliste angegebenen Stundensatz berechnet.
4. Handschriftliche Vorlagen
Für die Übersetzung aller handgeschriebenen oder aus anderen Gründen schwer zu entziffernden Ausgangstexte kann ein dem Aufwand angemessener Zuschlag auf den Zeilenpreis erhoben werden.
5. Mindestgebühr
Bei kurzen Texten mit bis zu 20 Zeilen Gesamtumfang kann ein Kurztextmindestsatz berechnet werden.
6. Datenübertragung
Die Zusendung der Übersetzungen erfolgt per E-Mail an den Auftraggeber oder an eine von ihm benannte und empfangsberechtigte Person. Die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit Datenübertragungen entstehen können und außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, ist ausgeschlossen. Zur Vermeidung von Datenbeschädigung, Viren und ähnlichem werden aktuelle Schutzprogramme eingesetzt.
7. Versand
Bei Postzustellung trägt der Auftraggeber das Versandrisiko.
Bei schwer zu beschaffenden Originalvorlagen sind wir zur Versendung per Einschreiben oder Zustellung per Kurier auch dann berechtigt, wenn der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich angeordnet hat.
8. Texteinstufung und Liefertermine
Die für die Übersetzung und Textbearbeitung erforderliche Zeit kann erst nach eingehender Prüfung des Ausgangstextes festgestellt werden. Auf Wunsch geben wir verbindliche Terminzusagen. Sollten sich während der Bearbeitung notwendige Terminanpassungen ergeben, wird dies dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben, um einen geeigneten Zeitplan abzustimmen.
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf Höherer Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Können wir auch bis zum Ende der Nachfrist nicht liefern, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Geistiges Eigentum
Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers. Die Mehrfachverwendung, Vervielfältigung und Veröffentlichung darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Diese gilt branchenüblich als erteilt, wenn die Berechnung erfolgte.
10. Urheberrecht
Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns in vollem Umfang hiervon freizustellen.
11. Mängelrügen
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung. Sollte eine unserer Übersetzungen dennoch Mängel aufweisen, muss uns dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Verjährung des Anspruchs auf Neuübersetzung tritt mit Ablauf von zwei Wochen nach Absendung der Übersetzung ein.
12. Geheimhaltung
Sämtliche vom Auftraggeber zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen unterliegen strikter Geheimhaltung und werden gegen Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt. Alle an der Durchführung von Aufträgen beteiligten Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
13. Datenschutz
Sicherheit und Schutz von Daten werden mit größter Sorgfalt im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt.
14. Garantie
Wir garantieren eine einwandfreie Übersetzung in die Zielsprache, ggf. unter Berücksichtigung derjenigen Terminologie, die vom Auftraggeber vorgegeben wird.
15. Haftung
Geeignete Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestehen.